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Ein „Wumms“ auch für die Immobilienwirtschaft

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nennt es „Wumms“: Am 3. Juni 2020 verabschiedete der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD im Bund ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Corona-Krise. Das 130 Milliarden Euro schwere Paket enthält Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und Kommunen, zur Stimulierung des Konsums sowie zur Fortentwicklung des Klimaschutzes und der Digitalisierung. Mehrere Maßnahmen betreffen direkt oder indirekt auch die Immobilienwirtschaft.

Betriebskosten: Um die Hälfte weniger

Mit 25 Milliarden Euro will die Bundesregierung die besonders von der Krise betroffenen kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Form von Betriebskostenzuschüssen unterstützen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten, darunter auch Mietkosten für Büroräume, Gastronomie und Gewerbe. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die mindestens 60 Prozent Umsatzverluste in April und Mai 2020 gegenüber April und Mai 2019 sowie weitere Einbußen von mindestens 50 Prozent im Zeitraum von Juni bis August 2020 zu verkraften haben. Die Antragsfrist läuft am 31.08.2020 aus.

Weniger Mehrwertsteuer bis zum Jahresende

Eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 sowie von 7 auf 5 Prozent soll den Konsum ankurbeln. Neben den Verbrauchern kommt diese Maßnahme indirekt dem Handel und allen Gewerbetreibenden zugute und wird es ihnen erleichtern, ihre Mieten zu zahlen – zum Vorteil der Immobilieneigentümer. Auch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 ist von Vorteil für die Immobilienbranche – genauso wie die Beibehaltung des Kurzarbeitergeldes. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt zunächst vom 1. Juli bis zum Jahresende.

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Die Möglichkeit für Personengesellschaften, sich steuerlich als Körperschaft zu veranlagen, sowie die Erhöhung der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer können ebenfalls von Unternehmen der Immobilienwirtschaft genutzt werden.

Schub für CO2-Gebäudesanierung, geringere Stromkosten

Im Rahmen des Konjunkturpakets werden die Mittel für die energetische Gebäudesanierung für die Jahre 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden aufgestockt. Direkt davon profitieren werden Haus- und Wohnungseigentümer, Wohnungsunternehmen und Gewerbe. Zugleich sollen die mit der energetischen Modernisierung üblicherweise verbundenen Mietsteigerungen gedämpft werden. 11 Milliarden Euro fließen in eine schrittweise Senkung der EEG-Umlage, die den Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Damit sollen die Strompreise für den Endverbraucher (Eigentümer und Mieter) spürbar gesenkt werden.

Stärkung der Kommunen

Die Kommunen erhalten einen Ausgleich für die Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Dadurch könnte auch die Bautätigkeit der Kommunen angekurbelt werden.  Darüber hinaus soll das Verfahren im Vergaberecht vorübergehend vereinfacht werden, damit Baumaßnahmen beschleunigt ausgeführt werden können.

Außerdem wird der Bund mit 4 Milliarden Euro jährlich die Unterkunfts- und Heizungskosten von Hartz-IV-Beziehern bis zu 75 Prozent übernehmen.

Abschließend hat der Bund für die Digitalisierung der Wirtschaft und den Ausbau der digitalen Infrastruktur eine Milliarde Euro vorgesehen - der „Wumms“ hat das Potential, gerade auch die Immobilienwirtschaft wieder nach nachhaltig in Schwung zu bringen!