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Klimamaßnahmen der Bundesregierung

CO2-Bepreistes Wohngeld entlastet bei Heizkosten, Gebäudesanierung wird gefördert.

Aktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz

Der Klimawandel ist aufgrund der Corona-Krise aus dem Blickwinkel geraten. Doch gibt es keinen Grund, die Bekämpfung der Erderwärmung zu vernachlässigen. Daher muss das vom Deutschen Bundestag Ende 2019 verabschiedete Klimaschutzpaket rasch in die Tat umgesetzt werden – einschließlich der Maßnahmen im Gebäudebereich. Auf diesen entfallen immerhin 36 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und 25 Prozent der Treibhausgasemissionen.

Als eine Maßnahme bepreist die Bundesregierung eine Tonne CO2. Der Preis ist politisch festgelegt. Zertifikate werden zukünftig an die Unternehmen verkauft, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen. Hiermit möchte die Bundesregierung verstärkt Anreize schaffen, um den Verbrauch von Heizenergie zu senken. Zur Diskussion steht ein Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen.

Allerdings steigen mit der CO2-Bepreisung die Heizkosten. Die Bundesregierung will aber vermeiden, dass einkommensschwache Haushalte zusätzlich belastet werden. Daher hat der Bundestag am 23. April 2020 eine CO2-basierte Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das erhöhte Wohngeld gilt ab dem 01. Januar 2021. Dabei wird das Wohngeld dynamisch bis zum Jahr 2025 und einem CO2-Preis von 55 Euro/Tonne CO2 steigen. Außerdem ist die Förderung nach Haushaltsgröße gestaffelt.

Insgesamt soll das Wohngeldvolumen um rund 10 Prozent oder 15 Euro pro Monat und Haushalt steigen. Bund und Länder wenden für das Wohngeld-Paket gemeinsam rund 120 Millionen Euro auf. Nach Einschätzung der Bundesregierung profitieren von der Maßnahme im ersten Jahr ca. 665.000 Haushalte.

Energieeffizienz im Gebäudebereich

Was unternimmt die Politik darüber hinaus, um den CO2-Ausstoss im Gebäudesektor zu senken? Tatsächlich steht ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Programmen zur Verfügung.

So werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten (steuerlich absetzbarer Höchstbetrag: 40.000 Euro) gefördert. Für den Umstieg von alten Ölheizungen auf klimafreundlichere Anlagen kann eine Austauschprämie in Höhe von 40 Prozent beantragt werden. Dies gilt bei Einbau einer Gashybridheizung (bzw. 45 Prozent der Kosten bei Einbau eines ausschließlich regenerativen Wärmeerzeugers). Für alle Förderprogramme stehen über die nächsten vier Jahre jährlich etwa 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aktuell überarbeitet das Kabinett  zudem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BEG ist ein umfassendes Förderprogramm für Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Dabei sollen bestehende Fördermaßnahmen in das neue Programm integriert werden. Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen um 10 Prozent steigen.Zuschüsse und Kredite werden kombiniert angeboten, ein Antrag soll für mehrere Maßnahmen reichen. Die Beratungsförderung wird von 60 auf 80 Prozent der Kosten steigen. Außerdem können 20 Prozent der Gesamtsanierungskosten weiterhin über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.

Parallel dazu berät der Bundestag über das Gebäudeenergiegesetz. Dieses soll sicherstellen, dass der Energiebedarf von Gebäuden von vornherein durch einen energetisch effizienten baulichen Wärmeschutz begrenzt wird. Der Rest soll durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Derzeit besteht zwischen den Koalitionspartnern im Bund noch keine abschließende Einigkeit über den Entwurf.