Artikel

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - die Reform kommt

Was die neuen Regeln für Wohnungsbesitzer bedeuten

Die politischen Verhandlungen haben sich gezogen, am 9. Oktober 2020 war es endlich soweit: der Bundesrat billigte die Reform des das Wohnungseigentumsgesetzes (kurz: WEG). Ab dem 1. Dezember 2020 soll das Gesetz die Rechte für Wohnungseigentümer erweitern, Sanierungen erleichtern und Streitfälle innerhalb von Eigentümergemeinschaften vermeiden. Die Reform betrifft über neun Millionen Eigentumswohnungen und über 400.000 Eigentümergemeinschaften. Die Bundesregierung versucht so den technologischen, ökonomischen sowie demographischen Entwicklungen am Wohnungsmarkt gerecht zu werdendarunter dem Klimaschutz und altersgerechtem Wohnen. 

Ladesäulen für alle: WEG vereinfacht Modernisierung und Klimaschutz

Wohnungseigentümer und Mieter erhalten künftig einen Anspruch darauf, in der Garage oder auf dem Grundstück eine Ladesäule für Elektroautos einzubauen. Dafür benötigen sie nicht mehr wie zuvor die Zustimmung des Vermieters oder der anderen Wohnungseigentümer. Auch Umbauten zur Barrierefreiheit, zum Einbruchsschutz oder für schnelles Internet wie einen Glasfaseranschluss sind mit dem WEG leichter möglich. Voraussetzung: Der Ein- oder Umbau erfolgt auf eigene Kosten. 

Bislang konnte eine Eigentümerpartei den Sanierungswunsch einer ganzen Hausgemeinschaft blockieren. Künftig genügt die einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung, wenn Wohnhäuser beispielsweise energetisch saniert werden sollen. Das Gesetz berücksichtigt dennoch den Schutz finanzschwacher Eigentümer. Zukünftig zahlen für den Sanierungswunsch nur diejenigen, die für die bauliche Veränderung gestimmt haben. Stimmt eine Zweidrittelmehrheit zu oder die Maßnahme amortisiert sich über einen Zeitraum von zehn Jahren, zahlen alle Eigentümer.  

Das WEG treibt außerdem die Digitalisierung voran. So ist es ab sofort möglich, an der Eigentümerversammlung online teilzunehmen. Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. 

Die neue Regelung schafft mehr Rechtssicherheit. Kritiker befürchten jedoch, dass einzelne Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft Sanierungsprojekte verzögern könnten, weil sie nicht zahlungsbereit sind. 

WEG: Mehr Rechte, aber auch mehr Kontrolle des Immobilienverwalters

 Eine weitere Neuerung des WEG: Immobilienverwalter können künftig keine wichtigen Entscheidungen ohne Beschluss der Eigentümerversammlung treffen. Jedoch können bestellte Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich unbeschränkt vertreten.  

Außerdem wird es mit dem neuen WEG für Wohnungseigentümer leichter, Verwaltungsunterlagen einzusehen und sich von Verwaltern zu trennen. Das Gesetz stärkt gleichzeitig den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber den Verwaltern und beschränkt die Haftung seiner Mitglieder. 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Verwalter dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis vorzulegen. Die Zertifizierung erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Kriterien des Bundesjustizministeriums.