Faktencheck

Wohnpaket: Wie steht es um die Umsetzung?

Ein halbes Jahr "Wohn- und Mietenpaket": Was hat sich getan?

Am 18. August 2019 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung das „Wohn- und Mietenpaket“ beschlossen. Es sieht eine Reihe wohnpolitischer Maßnahmen vor, um Wohnraum in Deutschland bezahlbar zu halten, neuen Wohnraum zu schaffen und das Wohnen klimafreundlicher zu gestalten. Aber wie ist der Stand der Umsetzung? Hier fassen wir den aktuellen Stand der wohnpolitischen Initiativen zusammen.

Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere 5 Jahre

Laut der Bundesregierung zeigt die Mietpreisbremse Wirkung. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse nach hitziger Debatte am 14. Februar 2020 verabschiedet. Somit ist die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert worden. Mieter, die eine zu hohe Miete gezahlt haben, können diese nun auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückfordern, wenn ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt. Bisher erhielten sie nur den Teil der überzahlten Miete zurück, den sie vom Zeitpunkt ihrer formellen Beanstandung an zu viel gezahlt haben. Den Bundesländern wird es für weitere fünf Jahre ermöglicht, entsprechende Geltungsgebiete für die Mietpreisbremse mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen.

Das Gesetz muss im März 2020 noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Mietpreisbremse soll dazu dienen, den Wohnungsneubau anzukurbeln, jedoch kein Dauerinstrument sein. 

Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete

Das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber den so genannten Mietspiegel de facto verschärft. Eigentümer müssen sich in der Vermietung seitdem an einen länger zurückliegenden Betrachtungszeitraum halten, in dem die Mieten noch günstiger waren. 

Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten sollen die Nebenkosten beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen 

Dies soll die Bildung von Wohneigentum erleichtern und den Käufer vor der Ausnutzung durch einefaktische Zwangslage“ schützen. Außerdem wird der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an den Maklerkosten gezahlt hat. Der Gesetzentwurf wird derzeit durch die Ausschüsse des Deutschen Bundestages beraten und anschließend zur Abstimmung ins Plenum weitergeleitet. Schließlich soll das Gesetz im März 2020 den Bundesrat passieren und voraussichtlich am 1. Oktober 2020 in Kraft treten. 

Begrenzung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

Bis zum Jahresende 2019 wollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen vorlegen. Die Gesetzgebungsinitiative verzögert sich allerdings aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierungskoalition. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Januar 2020 vorgeschlagen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen solle in angespannten Wohnungsmärkten nur unter besonderen Bedingungen und mit einer behördlichen Genehmigung möglich sein. 

Bekämpfung von Mietwucher (formell nicht Teil des Wohnpakets)

Einer bayerischen Gesetzesinitiative zur besseren Bekämpfung von Mietwucher hat der Bundesrat im Januar 2020 zugestimmtDanach soll das Verbot der Mietpreisüberhöhung verschärft werden. Die Beweiserfordernisse auf Seiten des Mieters sollen hingegen entschärft werden. Darüber hinaus soll der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro von derzeitig maximal 50.000 Euro erhöht werden. Das Gesetzesvorhaben wird in einem nächsten Schritt im Bundestag beraten. 

Attraktivere Gestaltung der Wohnungsbauprämie

Auf Grundlage einer Evaluierung beabsichtigte die Regierungskoalition, die Wohnungsbauprämie attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen Wohneigentum zu ermöglichen. 

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung verschiedener Themenfelder wurde dieses Vorhaben umgesetzt. Ab 2021 werden die Einkommensgrenzen von derzeit 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro angehoben. Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent. Des Weiteren wird eine Anpassung des förderfähigen Höchstbetrages auf 700 Euro für Singles und 1.400 Euro für Paare vorgenommen. 

Mobilisierung von Bauland

Die Initiative zur Mobilisierung von Bauland sah vor, Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zu führen, um Brachflächen in ihrem unmittelbaren Besitz für den Neubau zu aktivieren. Im Rahmen des Bundeshaushalts für 2020 sind die Regelungen der neu gefassten Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bei Veräußerung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus am 29. November 2019 auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen worden.

Klimafreundliches Wohnen

Zur Umsetzung klimafreundlicheren Wohnens wurden Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung eingeführt. Die Initiative ist Teil der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 ins Steuerrecht. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Fördersatz von 20 Prozent der Investitionskosten. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag beläuft sich auf 40.000 Euro. Um den Umstieg von alten Ölheizungen auf klimafreundlichere Anlagen zu beschleunigen, gewährt die Bundesregierung eine Austauschprämie in Höhe von 40 Prozent bei Einbau einer Gashybridheizung bzw. 45 Prozent der Kosten bei Einbau eines ausschließlich regenerativen Wärmeerzeugers. Ab dem Jahr 2026 wird der Einbau von reinen Ölheizungen in Gebäuden grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts

Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung werden derzeit in Ausschüssen des Deutschen Bundestags beraten.