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Podcast: Verteilung der Maklerkosten

Was bedeutet das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten für Kaufende und Verkaufende?

Im Mai 2020 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, welches die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnimmobilien nun erstmals gesetzlich regelt. In 11 von 16 Bundesländern war dies in der Regel schon jetzt gelebte Praxis. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen trug bislang meist die Käuferseite 100 Prozent der Maklerprovision. Mit dem neuen Gesetz wird erstmals eine bundesweit einheitliche Regelung eingeführt. Seit Verkündung im Bundesgesetzblatt läuft eine Übergangszeit von sechs Monaten. Am 23. Dezember 2020 tritt das neue Gesetz in Kraft.

Podcast: Verteilung der Maklerkosten

Friedemann Scholten ist seit 2012 Rechtsanwalt und tätig in der Kanzlei SKW Schwarz. Er berät im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts sowie auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen bei allen immobilienspezifischen Fragestellungen. Vor kurzem unterstützte Friedemann Scholten das Live-Webinar für Immobilienprofis – den „ImmoGipfel Spezial“ von ImmoScout24. In der abschließenden Podiumsdiskussion stand Herr Scholten Rede und Antwort zu den rechtlichen Aspekten bezüglich des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten.