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Neue Gesetzgebungen 2021

Die wichtigsten Änderungen 2021 für Mieter:innen, Vermieter:innen und Verkäufer:innen

Der Jahreswechsel hat eine Reihe von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben für Mieter:innen, Vermieter:innen und Verkäufer:innen von Immobilien gebracht. Doch was genau ändert sich für die einzelnen Parteien? 

Neuerungen für Mieter:innen

In 2021 gibt es drei wichtige Themen, die für Mieter:innen wichtig sind.

Steigende Heizkosten
Ab Jahresbeginn werden klimaschädliche CO2-Emissionen mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit steigen sowohl die Heizölpreise um 7,9 Cent sowie die Gaspreise um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Die meisten Mieter:innen müssen folglich auch mit steigenden Heizkosten rechnen.

Mietspreise
Die Mietspreise in großen Städten bleiben auch 2021 nach wie vor hoch. In einigen deutschen Metropolen wie Hamburg, Köln und Berlin sind sie zuletzt allerdings nicht mehr so stark gestiegen wie in den letzten Jahren. Dagegen zogen die Mietspreise in München und Frankfurt in 2020 weiterhin deutlich an. Dies zeigen die Auswertungen des aktuellen Wohnimmobilienindex IMX von ImmoScout24.

Homeoffice
Das Thema Homeoffice war 2020 so präsent wie nie zuvor. Auf absehbare Zeit wird das Arbeiten von zu Hause ein wesentlicher Bestandteil der Büroarbeit bleiben. Deswegen können Arbeitnehmer:innen die Ausgaben für Corona-bedingtes Homeoffice für 2020 und 2021 von der Einkommensteuer absetzen. 

Neuerungen für Vermieter:innen

Für Vermieter:innen sind Anfang des Jahres einige neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Darüber hinaus werden bereits bestehende Vorschriften und Regeln angepasst.

Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetz sieht einige Änderungen im Hinblick auf den Energieausweis von Immobilien vor. Seit Beginn des Jahres sind Hauseigentümer:innen dafür verantwortlich, dass die Daten, die dem Aussteller zur Verfügung gestellt werden, richtig sind. Neben der reinen Datenauswertung wird künftig auch eine Begehung oder Fotoanalyse für die Ausstellung des Ausweises gefordert. Für Hauseigentümer:innen und Vermieter:innen bedeutet dies Mehraufwand, jedoch erhalten sie möglicherweise auch präzisere Modernisierungsempfehlungen.

Gesetzesinitiative zur Mietspiegelreform 2021
Der im Dezember 2020 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts sieht vor, dass sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen verpflichtet werden, Auskünfte zur Datenerhebung für die Mietspiegel zu erteilen. Zudem sollen qualifizierte Mietspiegel spätestens alle fünf Jahre neu erstellt werden.

Umwandlungsverbot für bestimmte Mietwohnungen
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2025 vor. Die Details befinden sich allerdings noch in der parlamentarischen Beratung.

Heizkostenbeteiligung
Um Mieter:innen angesichts der gestiegenen Heizkosten durch die CO2-Bepreisung finanziell zu entlasten, fordern die SPD-geführten Ministerien eine Beteiligung der Vermietenden von mindestens 50 Prozent. Die Entscheidung steht noch aus.

Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
Privatleute, die in eine neu gebaute Wohnung investieren und diese für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, können seit August 2019 in den ersten vier Jahren nach Anschaffung bis zu fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2021 mit der Voraussetzung, dass die Wohnung tatsächlich im Jahr der Fertigstellung erworben wird.

Rauchmelderpflicht
Ab dem 1.1.2021 gilt die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude nun bundesweit mit Ausnahme von Sachsen. Vermieter:innen sind für die Installation und in Brandenburg auch für die Wartung verantwortlich.

Reform des Wohneigentumsgesetzes
Am 01.12.2020 ist die vom Bundeskabinett beschlossenen Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft getreten. Die zentralen Eckpunkte umfassen: mehr Rechte für Verwalter, die Vereinfachung der Eigentümerversammlungen inklusive Online-Teilnahme, Flexibilität beim Verwaltungsbeirat, mehr Sondereigentum sowie eine schnellere Beschlussfähigkeit.

Corona-Folgen
Zwischen April und Juni 2020 durften Mieter:innen Corona-bedingt ihre Mietzahlungen aussetzen. Diese müssen bis Ende Juni 2022 nachgezahlt werden. Sind seit Juli 2020 Mietrückstände entstanden, ist dagegen eine Kündigung des Mietvertrags wieder möglich. Neue Entwicklungen zu Sonderregelungen im Bereich des Mietrechts sind nicht absehbar.

Neuerungen für Verkäufer:innen

Wer 2021 ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, kann einen guten Verkaufspreis erwarten. Verkäufer:innen sollten sich daher mit den neuen gesetzlichen Änderungen, Vorschriften und Regeln befassen. So müssen sie z.B. in den Bundesländern und Regionen die Übernahme einer Maklerprovision einplanen, in denen dies bisher noch nicht gelebte Praxis war (insbesondere Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen und in Teilen von Niedersachsen).

Neue Gesetzgebung zur Maklerprovision
Mit dem am 23. Dezember 2020 wirksam gewordenen „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ können Verkäufer:innen nur noch höchstens 50 Prozent der Maklerkosten auf die Käufer:innen übertragen werden, sofern der Makler oder die Maklerin die Interessen beider Seiten vertritt. Bei einem Alleinauftrag durch verkaufswillige Eigentümer:innen oder Kaufinteressent:innen trägt nur eine Partei die Provision. Zudem muss die Beauftragung von Makler:innen seit dem Stichtag stets schriftlich vereinbart werden (Textformerfordernis).

Energieausweis
Auch für Verkäufer:innen kommen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einige Änderungen beim Energieausweis. Dieser muss Kaufinteressenten beim Angebot Ihrer Immobilie vorlegt werden. Darüber hinaus sind Verkäufer:innen von den gleichen Reglungen betroffen, wie Vermieter:innen.

Umwandlungsverbot
Vom Umwandlungsverbot sind Verkäufer:innen gleichermaßen betroffen wie Vermieter:innen. Die umstrittene Novelle des Baugesetzbuches sieht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2025 vor. Die parlamentarische Beratung dazu läuft allerdings noch. Eine endgültige Entscheidung steht aus.