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Koalition einigt sich auf Kompromiss

Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet

Die Union und die SPD haben sich auf einen Kompromiss beim Baulandmobilisierungsgesetz verständigt. Nach Informationen von Thomas Daily ist der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnungen als § 250 Baugesetzbuch Teil des geplanten Gesetzes. Demzufolge kann eine Umwandlung von Mietwohnungen in „angespannten Wohnungsmärkten“ nur noch mit Genehmigung der jeweiligen Kommunen stattfinden. Die Union spricht sich dafür aus, in wenigen Fällen Ausnahmen zu erteilen – beispielweise für Vermieter:innen von bis zu fünf Wohnungen oder wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden.

SPD-Vizefraktionschef Sören Bartol betont: "Dort, wo Wohnraum besonders knapp ist, stoppen wir das Geschäftsmodell der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“. Zukünftig könnten Kommunen festlegen, dass in Innenstädten bezahlbarer Wohnraum gebaut werden muss. Zudem soll zur Stärkung des „Flächenzugriffs der Gemeinden“ das Vorkaufsrechts in den Kommunen erleichtert werden. Auch beim Grundstücksverkauf sieht der Beschluss vor, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten Grundstücke zu übernehmen und zu bebauen. Die Vorlage wurde am 05.05.2021 im Bauausschuss behandelt und geht 07.05.2021 in die Abstimmung im Bundestag.

Das Umwandlungsverbot kommt.

Der Bundestag hat das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Was bedeutet der Beschluss für alle, die Immobilien besitzen?

Quelle: Thomas Daily