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Für mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Reform des Mietspiegelrechts

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Mietspiegelreform beschlossen. Die Überarbeitung der Mietspiegel war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ziel der Reform ist es, die Einheitlichkeit, die Verbreitung sowie die Transparenz von Mietspiegeln zu stärken, die unter anderem als Grundlage der Mietpreisbremse dienen.

Qualitätscheck

Mietspiegel sind in einer Gemeinde oder Stadt der Eckstein für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese bestimmt wiederum die zulässige Neuvertragsmiete im Kontext der Mietpreisbremse. Vermietern dient sie als Orientierung, ob sie eine Mieterhöhung verlangen können.

Über die Qualität sowie die wissenschaftlichen Standards der qualifizierten Mietspiegel hat es in den letzten Jahren wiederholt Rechtsstreitigkeiten gegeben. Durch einheitliche Vorgaben und Mindeststandards will die Bundesregierung das Streitpotenzial dämpfen und die bundesweite Erstellung qualifizierter Mietspiegel befördern.

Auskunftspflicht

Die Bundesregierung möchte Mieter und Vermieter für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel verpflichten, Auskunft über „ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung“ zu erteilen. Bei Verstößen ist ein Bußgeld vorgesehen. Parallel soll die Nutzung vorhandener Daten aus dem Melderegister, aus der Grundsteuerverwaltung sowie aus Zensus-Wohnungszählungen erleichtert werden. Außerdem sollen Mietspiegel kostenfrei online zur Verfügung gestellt werden. Sie sind zurzeit häufig nur gegen eine Gebühr abrufbar.

Bindungszeitraum

Die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln an Marktentwicklungen soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen spätestens alle fünf (statt vier) Jahre erneuert werden. Durch den längeren Betrachtungszeitraum soll der mögliche Anstieg der Mietpreise de facto entschärft werden.

Einfache Mietspiegel und Mieterschutz

Neben den qualifizierten sind auch einfache Mietspiegel weiterhin zugelassen. Diese haben sich als kostengünstige Hilfestellung für Vermieter und Mieter bewährt. Auch künftig sollen daher Mietspiegel ausreichen, die durch Interessensvertreter der Vermieter und Mieter anerkannt sind. Hingegen dürfen sich Vermieter nicht mehr auf drei Vergleichswohnungen beziehen, um eine Mieterhöhung zu begründen, sofern ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist.

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett am 16. Dezember 2020, wird die Mietspiegelreform in den nächsten Monaten im üblichen Verfahren von Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten kann. Am 16. April 2021 hat die sogenannte erste Lesung dazu im Bundestag stattgefunden.