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Bundestagswahl 2021: Das Wahlprogramm der Grünen

Wohngemeinnützigkeit als Leitlinie

Die Grünen haben auf einem digitalen Parteitag den Entwurf ihres Wahlprogramms für die diesjährige Bundestagswahl beschlossen. Neben mehr sozialem Wohnraum zählen dauerhafte Mietobergrenzen, Umwandlungsverbote sowie eine Deckelung der Maklercourtage zu den Kernforderungen der Grünen. 

Jenseits der Krise: Das Recht auf Wohnen

Den Grünen zufolge wird es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden. „Mieten und Immobilienpreise steigen, Städte werden in ‚Einkommensstadtteile‘ geteilt“ – so die Diagnose in dem Wahlprogrammentwurf.

Um neuen Wohnraum zu schaffen, wollen die Grünen mehr Mittel für sozialen Wohnungsbau bereitstellen und zusätzlich für eine Million Menschen günstige Mietwohnungen schaffen. Bundeseigene Bestände dürften nicht mehr in den Händen privater Investor:innen landen. Das Recht auf Wohnen soll ins Grundgesetz aufgenommen werden. In einer Krise wie der aktuellen Pandemie soll die Miete nachgezahlt werden können, wobei den Mieter:innen und Vermieter:innen staatliches Geld zur Verfügung stehen soll.

Die drei M des Mietrechts: Mietendeckel, Mietspiegel und Mietwucher

Um „faire und bezahlbare“ Mieten zu erreichen, sollen – dem Beispiel Berlins folgend - bundesweit Mietobergrenzen eingezogen werden können, der Begriff „Mietendeckel“ wird dabei von den Grünen allerdings vermieden. Reguläre Mieterhöhungen sollen laut ihrem Wahlprogramm jährlich nicht mehr als 2,5% betragen. Mietpreise sollen sich noch stärker an Mietspiegeln orientieren. Dabei wollen die Grünen die Mietverträge der letzten 20 Jahre einrechnen lassen. Das Prinzip ist eindeutig: Je älter die herangezogenen Mietverträge, desto günstiger wird die Endmiete für Mieter:innen. Außerdem sollen Umwandlungsverbote erweitert, die Modernisierungsumlage auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter begrenzt und Mietwucher bestraft werden.

Der Traum von (selbstgenutztem) Eigentum

Hohe Nebenkosten können beim Erwerb von Wohneigentum abschreckend wirken. Die Grünen wollen diese Problematik auf zweierlei Weise anpacken: durch Begrenzung der Maklercourtage und eine differenzierte Grunderwerbssteuer. Demnach soll die Courtage vollständig vom Leistungsbesteller getragen werden und zwei Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Die Länder sollen die Grunderwerbssteuer für große Wohnungsunternehmen erhöhen und für private Käufer:innen senken können. Außerdem sollen günstige Kredite und Bürgschaften es erleichtern, Beteiligungen an Genossenschaften zu erwerben.

Grüne Bodenpolitik: Schluss mit Spekulation

Einfamilienhäuser finden im grünen Wahlprogramm entgegen der Äußerungen von Anton Hofreiter Anfang des Jahres keine Erwähnung. Stattdessen soll eine „behutsame Nachverdichtung“ dazu beitragen, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Das kommunale Erstzugriffsrecht und ein gemeinnütziger Bodenfonds sollen die „Knappheit von und Spekulation mit“ Boden beenden. Ferner sollen ein bundesweites Immobilienregister der Eigentümer-Strukturen von Wohnimmobilien und ein Bargeldverbot beim Immobilienverkauf die Geldwäsche auf dem Immobilienmarkt stoppen. In Kommunen mit Wohnungsnot könnten Grundstückseigentümer:innen zur Bebauung verpflichtet werden.

Klimafreundliches Wohnen für alle

In ihrem Wahlprogramm plädieren die Grünen für eine „faire“ Verteilung der Kosten für klimafreundliche Modernisierungen zwischen Vermieter:innen, Staat und Mieter:innen. Für Empfänger:innen des Wohngeldes soll es dabei zusätzlich ein „Klimawohngeld“ geben. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen durch ein „Energiegeld“ direkt an alle Bürger:innen zurückgegeben werden. Ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen sowie Solardächer sollen stark gefördert werden.