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Bundesregierung: Energiepakete für die Energiewende

Es kommt einiges auf Eigentümer:innen und Unternehmen zu.

Seit Jahresbeginn macht die Bundesregierung Tempo in der Energie- und Klimapolitik. Eine Rolle spielen dabei die massiv gestiegenen Energiekosten durch den Angriff Russlands auf die Ukraine. So verabschiedete die Bundesregierung im März ein „Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Energiekosten“. Dabei handelte es sich noch nicht um ein konkretes Gesetzgebungsverfahren, sondern zunächst um Ankündigungen geplanter Novellierungen. Mit dem sogenannten "Osterpaket" befindet sich aber ein erstes energie- und klimapolitisches Großprojekt im parlamentarischen Verfahren. Und das hat es „in sich“: Auf nicht weniger als 600 Seiten werden Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende vorgeschlagen. Damit soll das Ziel erreicht werden, den Strom bis 2035 komplett aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, vor allem Wind- und Solarenergie.

Entlastung für Eigentümer:innen

Haus- und Wohnungseigentümer:innen sind insbesondere vom „Maßnahmenpaket“ der Bundesregierung betroffen. So soll durch eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab 01.01.2023 der Effizienzhaus-Standard 55 im Neubau verbindlich festgeschrieben werden. Besonders ineffiziente Bestandsgebäude sollen vorrangig saniert werden. Mieter:innen, deren Wohnungen die Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen, könnten von einer Teilwarmmiete profitieren - die Bundesregierung will dies prüfen.

Ein weiterer Schwerpunkt im „Maßnahmenpaket“ liegt auf Heizungen und der Wärmeversorgung. Die Koalition will festschreiben, dass ab 01.01.2024 „möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird“. Sind die Heizungen über 20 Jahre alt, sollen die Immobilieneigentümer:innen zum Austausch motiviert werden. Dafür ist eine großangelegte „Wärmepumpen-Offensive“ geplant. Bei der Fernwärmeversorgung soll ab 2030 ein Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreicht - und flächendeckend in die kommunale Wärmeplanung eingeführt werden

Was bringt das „Osterpaket“ für Photovoltaik?

Das „Osterpaket“ sieht eine ganze Reihe konkreter Gesetzesänderungen vor und befindet sich momentan zur Beratung im Bundestag. Es wird sich auch auf die Immobilienbranche auswirken. Vor allem im Bereich der privaten Photovoltaikanlagen wird es Verbesserungen geben. Die Ausschreibungsgrenzen werden laut Osterpaket von aktuell 750 kW Freifläche und 300 kW Dachanlage auf 1 Mega-Watt angehoben. Das soll die Attraktivität steigern und Bauherr:innen zu einer optimalen Ausnutzung von Flächen motivieren. Zusätzlich soll die Einspeisevergütung für Photovoltaik steigen.

Wegen seiner ambitionierten Klimaziele stößt das „Osterpaket“ grundsätzlich auf Zustimmung sowohl bei Umwelt- als auch bei Verbänden der Immobilienwirtschaft. Kritisiert wird allerdings die Regelung zum Mieterstrom. Diese sei zu komplex und unübersichtlich, was Eigentümer:innen davor abschrecke, selbstproduzierten Strom vom eigenen Dach zu verkaufen, heißt es etwa beim Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). Hier müssten die Anreize wesentlich erhöht werden.

Die Energiewende kommt

Sowohl das Maßnahmen- als auch das Osterpaket zeigen, dass die Bundesregierung auch im Immobiliensektor ernst macht mit der Energiewende. Bereits für diesen Sommer hat Minister Robert Habeck ein weiteres Paket mit Gesetzesnovellen angekündigt. Spannend dürfte werden, wie nun die künftige Förderlandschaft aussehen wird, insbesondere nach dem jüngsten Aussetzen der KfW-Förderungen für energieeffiziente Bauvorhaben. Denn die Finanzierung der Energiewende am Bau wird für den Erfolg der Maßnahmen eine entscheidende Rolle spielen. Bedingt durch Corona und die Kriegseinwirkungen treiben Rohstoffknappheit und Lieferengpässe - gerade auch im Bereich der Energietechnik - die Preise nach oben. Die Energiewende kommt auch im Gebäudesektor – aber sie dürfte teuer werden.